
Schutz- und Hygienekonzept
Zum Schutz unserer Sportler*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
- Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
- Die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z.B. Personen des eigenen Hausstands).
- Bei der Sportausübung (Schießen) besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird, lt. Auskunft des Bayer. Innenministeriums.
- Der/die Schütze*in muss sich zum Training anmelden und bekommt den Zeitraum zugweisen.
- Personen mit Kontakt zu Covid-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere wird kein Zutritt zum Training gewährt.
- Sollten Schützen*innen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Schießsportzentrum zu verlassen.
- Das Schutz- und Hygienekonzepte ist einzuhalten, den Anweisungen der Standaufsicht/ Schießleitung ist Folge zu leisten, ansonsten Verweis von der Schießanlage.
Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1.5m
- Zur Einhaltung des Distanzgebotes werden nur die linke Bahn: Schießstände 1 + 5 rechte Bahn: Schießstände
6 + 10 belegt, der Stand wird dem/der Schützen*in zugewiesen. - Neben den eingeteilten Schützen*innen halten sich auf der Anlage nur die gesetzlich vorgeschriebenen Standaufsichten/ Schießleitungen auf.
- Wartende Schützen*innen werden zum Trainingsbeginn vor der Eingangstür des SSZ abgeholt.
- Unterweisung der Schützen*innen über die Abstandsregeln: siehe Aushang SSZ.
Testungen
- Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testnachweispflicht.
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Personen mit Verdacht auf Covid-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das SSZ zu verlassen.
- Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
- Von allen anwesenden Schützen*innen bzw. Standaufsichten werden die Kontaktdaten (Name, Vorname, Stammnummer, Handy-/Telefonnummer) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.
Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände
- Am Eingang SSZ steht Spender zur Hände-, am Schießstand Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie Seifenspender und Einweg-Handtücher zur Verfügung.
- Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
- Anleitungen zur Handhygiene: siehe Aushang.
Belüftung mit Außenluft
- In der Schießanlage werden alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung in den Räumen, in denen sich Personen aufhalten, genutzt.
Zutritt vereinsfremder Personen zum Schießstand und Vereinsgelände
- Die Schießanlage darf nur von Vereinsmitgliedern, Vereinsmitgliedsanwärtern und den festgelegten sonstigen Berechtigten betreten werden.
- Die Zutrittsregelung ist am Zugang SSZ durch Beschilderung kenntlich gemacht.
Sanitärräume
- Ausschließlich 1 Person kann die sanitären Anlagen im SSZ nutzen, durch Aushang ersichtlich.
Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation
- Die Standaufsichten/Schießleitungen werden über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
- Die Schützen*innen werden beim Betreten des SSZ in die Regelungen durch Aushänge und bei Bedarf durch Unterweisung eingewiesen.
Sonstiges
- Das Training findet nur freitags von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Der/die Schütze*in muss sich zum Training telefonisch anmelden und bekommt den Zeitraum sowie den Schießstand zugewiesen. Für die Anmeldung sind erforderlich; Name, Vorname, Vereins/Stammnummer, telefonische Erreichbarkeit.
- Mit Anmeldung zum Training bestätigt der/die Schütze*in, dass es/sie in den letzten 14 Tagen
- kein Kontakt zu Covid-19-Fällen hatte und nicht über unspezifische Allgemeinsymptome und/oder respiratorische Symptome jeder Schwere hat.
- Ein Trainingsumlauf ist incl. Administration (Anmeldung, Standeinnahme, Vorbereitung …) auf 45 Minuten beschränkt.
- Leihwaffen stehen nicht zur Verfügung, der/die Schütze*in trainiert mit seiner/ihrer Waffe.
- Vergabe der Munition und Scheiben erfolgen nur durch die Standaufsicht/Schießleitung.
- Die Trainingsteilnehmer werden gebeten, die zu entrichtenden Gebühren abgezählt bereit zu halten.
- Ein Aufenthalt in der Schützenstube/Aufenthaltsraum ist unter Einhaltung der aktuellen Vorgaben möglich.
- Den Anweisungen der Standaufsicht/Schießleitung ist Folge zu leisten, ansonsten erfolgt Verweis aus dem SSZ ohne Erstattung der Auslagen!